Lieferanten

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Für eine optimale und verlässliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten benötigen wir eine Vielzahl an verschiedenen Produkten und externen Dienstleistungen. Es liegt in unserer Verantwortung im Rahmen des Beschaffungsprozesses auf die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sowie ökologischer und ethischer Werte zu achten.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren sowie Verletzungen zu beenden. Um unseren Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nachzukommen, haben wir folgende Prozesse etabliert:

  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung über unsere Menschenrechtsstrategie
  • Erstellung eines Lieferantenkodex
  • Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten
  • Aufbau eines lieferkettenbezogenen Risikomanagements und Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • Vorhalten von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentation und jährliche Berichterstattung über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Grundsatzerklärung

1. Einleitung

Das Erzgebirgsklinikum mit seinen vier Standorten in Annaberg, Stollberg, Zschopau und Olbernhau gewährleistet eine umfassende medizinische Versorgung im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Als kommunales Klinikum und Einrichtung der Regelversorgung verstehen wir uns als Dienstleister für die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen im Erzgebirge.

Auf dieser Grundlage garantieren wir mit über 2.200 hochqualifizierten Mitarbeitern und 1.000 stationären Betten die Versorgung für etwa 40.000 stationäre und 135.000 ambulante Patienten jährlich.

Für eine optimale und verlässliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten benötigen wir eine Vielzahl an verschiedenen Produkten und externen Dienstleistungen.

Es liegt in unserer Verantwortung im Rahmen des Beschaffungsprozesses auf die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sowie ökologischer und ethischer Werte zu achten.

Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferkette und betrachten den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element. Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen.

Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden.

2. Umsetzung der Sorgfaltspflichten des LkSG

Wir integrieren die Anforderungen des LkSG in unser bereits vorhandenes Risikomanagementsystem, welches alle relevanten Geschäftsabläufe berücksichtigt.

Dafür erweitern wir unsere jährlichen Risikoanalysen um menschen- und umweltrechtliche Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern.

Stellen wir im Rahmen der Risikoanalyse menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken entlang unserer Lieferkette fest, ergreifen wir geeignete Präventionsmaßnahmen.

Soweit wir im Rahmen unserer Risikoanalyse feststellen, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ergreifen wir unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen.

Unabhängig von der Risikoanalyse und den hier entdeckten Risiken können Hinweise zu menschrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten an die interne Meldestelle des Erzgebirgsklinikums gemeldet werden. 

E-Mail: meldestelle@erzgebirgsklinikum.de

Haus Annaberg:                 
Tel.: 03733 80-4010               
Chemnitzer Straße 15, 09456 Annaberg-Buchholz

Haus Stollberg:                
Tel.: 037296 53-8085             
Jahnsdorfer Straße 7, 09366 Stollberg

Haus Zschopau:               
Tel.: 03725 40-2022               
Alte Marienberger Straße 52, 09405 Zschopau

Haus Olbernhau:             
Tel.: 037360 10-359               
Krankenhausstraße 1, 09526 Olbernhau

Die Wirksamkeit der Bearbeitung von Hinweisen wird von uns stetig, mindestens jedoch einmal im Jahr im Rahmen der Managementbewertung, überprüft und weiterentwickelt.

Unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend.

Darüber hinaus werden wir ab dem Jahr 2025 einen jährlichen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten veröffentlichen.

3. Unsere Erwartungen an unsere Beschäftigten und Zulieferer

Die in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, d. h. für alle unsere Beschäftigten, als auch für unsere Zulieferer in der Lieferkette.

Zudem erwarten wir von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Einhaltung unserer Prinzipien verpflichten und angemessene und wirksame Prozesse entwickeln und verankern. Um unsere Erwartungen an unsere Lieferanten und Geschäftspartner transparent zu kommunizieren, haben wir einen Lieferantenkodex entwickelt, welcher Vertragsbestandteil aller Lieferantenverträge ist.

Mögliche Risiken innerhalb ihrer Lieferketten müssen seitens der Lieferanten identifiziert und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Gegenüber Vertragspartnern, die diese Anforderungen nicht erfüllen, behalten wir uns das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, welche in letzter Konsequenz auch zur Aussetzung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung führen können.

Stand: Dezember 2023

Marcel Koch
Geschäftsführer    

Christiane Porges
Geschäftsführerin    

Andrea Morzelewski
Geschäftsführerin

 

Lieferantenkodex

Vorwort

Wir im Erzgebirgsklinikum setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass die von uns angebotenen Leistungen so erbracht werden, dass die Menschenrechte und die Umwelt geachtet werden und die grundlegende Würde der Arbeitnehmer geschützt wird. Daher arbeiten wir ausschließlich mit Lieferanten zusammen, die sich den gleichen Grundsätzen verpflichtet haben.

Wir schätzen die Beziehungen zu unseren Lieferanten und sind daher fair, offen und transparent im Umgang mit ihnen. Im Gegenzug erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie unser Engagement für ethische, sichere und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken teilen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich bei der Zusammenarbeit mit dem Erzgebirgsklinikum an die gesetzlichen Vorgaben des § 2 Abs. 2 und 3 LkSG halten.

Darüber hinaus erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie die gleichen Grundsätze in ihren eigenen Lieferketten umsetzen und fördern. Wir erwarten, dass alle Produkte, die an uns geliefert werden, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben aus § 2 Abs. 2 und 3 LkSG stehen. Wir erwarten zudem von allen Lieferanten von Waren und Dienstleistungen an uns, dass sie diesen Lieferantenkodex einhalten, selbst wenn dieser über die Anforderungen des geltenden Rechts hinausgeht. Wir behalten uns ausdrücklich vor, diesen Lieferantenkodex jederzeit anzupassen, sollte dies auf Grundlage der von uns regelmäßig durchgeführten Risikoanalyse notwendig sein.

Bei der Anwendung dieses Lieferantenkodex erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie den folgenden Grundsätzen folgen:

  • Keine Kinderarbeit: 
    Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie keine Kinder unter dem Alter beschäftigen, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die Schulpflicht endet. In jedem Fall darf das Beschäftigungsalter 15 Jahre nicht unterschreiten. 
    Darüber hinaus verurteilen wir, Kinder unter 18 Jahren zu folgenden Handlungen heranzuziehen:
    • alle Formen der Sklaverei oder alle sklavereiähnlichen Praktiken
    • das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zur Prostitution, zur Herstellung von Pornographie oder zu pornographischen Darbietungen
    • das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zu unerlaubten Tätigkeiten
    • Arbeit, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist
  • Keine Zwangsarbeit und Sklaverei:
    Wir erwarten, dass unsere Lieferanten keinerlei Formen der Zwangsarbeit und Sklaverei dulden; dies umfasst u. a. jede Arbeitsleistung oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird.
  • Einhaltung von Arbeitsschutz und -sicherheit:
    Unsere Lieferanten halten sich an alle nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes. Dies beinhaltet u. a.
    • die Einhaltung der Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und der Instandhaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel,
    • die Umsetzung von Schutzmaßnahmen, um Einwirkungen durch chemische, physikalische oder biologische Stoffe zu vermeiden
    • die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung übermäßiger körperlicher und geistiger Ermüdung, insbesondere durch eine geeignete Arbeitsorganisation in Bezug auf Arbeitszeiten und Ruhepausen
    • eine geeignete Ausbildung und Unterweisung von Beschäftigten
  • Koalitionsfreiheit:
    Alle unsere Lieferanten sind verpflichtet, das Recht ihrer Beschäftigten auf Zusammenschluss oder Beitritt zu Gewerkschaften zu achten, die Gründung, den Beitritt und die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nicht als Grund ungerechtfertigter Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen zu nutzen.
  • Keine Diskriminierung:
    Unsere Lieferanten fördern die Gleichbehandlung ihrer Beschäftigten und unterbinden aktiv Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung.
  • Zahlung angemessener Löhne:
    Die Angemessenheit eines Lohnes bemisst sich nach dem jeweils am Beschäftigungsort nach anwendbarem Recht festgelegten Mindestlohn. Die Vergütung der Beschäftigten unsere Lieferanten entspricht den geltenden nationalen Gesetzen.
  • Schutz der Umwelt:
    Wir erwarten von unseren Lieferanten, jegliche Art von Umweltschäden zu vermeiden. Dazu zählt schädlichen Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen, schädlichen Lärmemissionen sowie einem übermäßigen Wasserverbrauch entgegenzuwirken.
  • Fairer Wettbewerb:
    Die Beteiligung unsere Lieferanten am Wettbewerb ist ethisch und rechtlich einwandfrei. Geschäfte/Absprachen mit anderen Geschäftspartnern, die eine Beeinträchtigung des fairen Wettbewerbs zur Folge haben, werden abgelehnt.
  • Keine Korruption und Bestechung:
    Unsere Lieferanten wirken Korruption und Bestechung entgegen und stellen sicher, dass sich persönliche Beziehungen nicht auf geschäftliche Tätigkeiten auswirken.

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie wesentliche Verstöße gegen diesen Lieferantenkodex intern nachgehen und Abhilfemaßnahmen einleiten.

Gegenüber Geschäftspartnern und Lieferanten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, behalten wir uns das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Jährlicher Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten werden wir jährlich einen Bericht auf unserer Homepage veröffentlichen. Dieser wird spätestens vier Monate nach dem Schluss unseres Geschäftsjahres veröffentlicht, erstmals in 2025.

Marcel Koch
Menschenrechtsbeauftragter

Meldung von Risiken und Verstößen

Die interne Meldestelle des Erzgebirgsklinikums steht allen Beschäftigten, unseren Geschäftspartnern und Lieferanten sowie für extern Beteiligte als Ansprechpartner für etwaige Risiken und Verstöße gegen unseren Lieferantenkodex oder gesetzliche Regulierungen zur Verfügung. Eingehende Meldungen werden vertraulich behandelt.

Ziel ist es, mögliche Risiken und Verstöße frühzeitig zu identifizieren, nachteilige Auswirkungen zu vermeiden und Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Die Wirksamkeit der Bearbeitung von Hinweisen wird von uns stetig, mindestens jedoch einmal im Jahr im Rahmen der Managementbewertung, überprüft und weiterentwickelt.

Kontakt

E-Mail: meldestelle@erzgebirgsklinikum.de

Haus Annaberg:                 
Tel.: 03733 80-4010               
Chemnitzer Straße 15, 09456 Annaberg-Buchholz

Haus Stollberg:                
Tel.: 037296 53-8085             
Jahnsdorfer Straße 7, 09366 Stollberg

Haus Zschopau:               
Tel.: 03725 40-2022               
Alte Marienberger Straße 52, 09405 Zschopau

Haus Olbernhau:             
Tel.: 037360 10-359               
Krankenhausstraße 1, 09526 Olbernhau

Meldebogen

Dieser Meldebogen dient der vereinfachten und strukturierten Erfassung der Informationen, welche im Zusammenhang mit dem Hinweis stehen.